Sicherungsabrede
Hierbei handelt es sich um einen Bestandteil der Darlehensverträge von Immobilienfinanzierungen.
Das Kreditinstitut verpflichtet sich darin:
- eine eventuelle Zwangsvollstreckung (Versteigerung) nur dann zu betreiben, wenn der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt
- die Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens freizugeben.