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Sicherungsabrede

Hierbei handelt es sich um einen Bestandteil der Darlehensverträge von Immobilienfinanzierungen.

Das Kreditinstitut verpflichtet sich darin:

  • eine eventuelle Zwangsvollstreckung (Versteigerung) nur dann zu betreiben, wenn der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt
  • die Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens freizugeben.