Grundbuch
Im Grundbuch ist das Eigentum an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten dokumentiert. Es wird im Grundbuchamt des Amtsgerichtes geführt, in dessen Einzugsbereich sich die Liegenschaften befinden.
Das Grundbuch kann von Jedermann eingesehen werden, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. bei Kaufabsichten).
In den Grundbuchakten besteht für jedes selbständige Grundstück unter einer laufenden Nummer ein separates Grundbuchblatt.
Die Grundbuchblätter haben folgenden Aufbau:
- Aufschrift
- Bestandsverzeichnis
- I. Abteilung: Eigentümer
- II. Abteilung: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks
- III. Abteilung: Grundpfandrechte