Kaufvertrag
Der Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie erfolgt in Deutschland über eine notarielle Beurkundung, deren Einzelheiten im Immobilien-Kaufvertrag dokumentiert werden.
Ist der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer eine Privatperson, so muß der Notar dem Erwerber den beabsichtigten Text mindestens 14 Tage vor der Beurkundung zur Verfügung stellen.
Folgende Bestandteile sollten enthalten sein:
Kaufobjekt, Kaufpreis, Haftung für Sach- und Rechtsmängel bzw. Ausschluß derselben, Vollstreckungsunterwerfung, Auflassungsvormerkung, ggf. Notaranderkonto, Eintragungen im Grundbuch (z. B. Rechte Dritter), Verträge mit Dritten (z. B. Mietverträge);
Zusätzlich bei Neubauten:
Prozentuale Zahlungen nach Baufortschritt und Schlusszahlungsrate, Abnahme der Bauleistungen durch einen Sachverständigen, Gewährleistung, Rücktritts- und Minderungsrechte, Bezugstermin und Bezugsfertigkeit, Baulastenverzeichnis;