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Auflassung

Die Auflassung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang, wodurch der Eigentumswechsel an einem Grundstück vollzogen wird.

Der Wechsel des Eigentümers ist nur rechtswirksam, wenn die Form gewahrt wird (notarielle Beurkundung bei Anwesenheit von Käufer und Verkäufer, Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch).