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Baudenkmal

Immobilien, die vom Amt für Denkmalschutz als Baudenkmäler eingestuft und damit steuerlich gefördert werden, weisen i. d. R. folgende Eigenschaften auf:

  • sie müssen ein entsprechendes Alter haben und
  • von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein.

Ferner muß die Erhaltung des Denkmals im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Vorteilhaft für die Anerkennung als Baudenkmal ist auch, die Lage in einem sogenannten Sanierungsgebiet.