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Beurkundungsgesetz

Das Beurkundungsgesetz (BeurkG), regelt u. a. die Formalitäten der notariellen Beurkundung bei Grundstücks- bzw. Immobilienkäufen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind die Feststellung der Identität von Käufer und Verkäufer, die Errichtung, Verlesung und  Unterzeichnung der Urkunde und die Beglaubigung durch den Notar.