Beurkundungsgesetz
Das Beurkundungsgesetz (BeurkG), regelt u. a. die Formalitäten der notariellen Beurkundung bei Grundstücks- bzw. Immobilienkäufen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind die Feststellung der Identität von Käufer und Verkäufer, die Errichtung, Verlesung und Unterzeichnung der Urkunde und die Beglaubigung durch den Notar.