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Erbbaurecht

Große Organisationen, wie z. B. Kirchen oder Stiftungen, die ihr Grundvermögen langfristig halten möchten, ohne es selbst bewirtschaften zu müssen, arbeiten oft mit Erbbaurechten.

Hierbei werden die Grundstücke an die Interessenten, die sogenannten “Erbbauberechtigten” über einen längeren Zeitraum (meist 99 Jahre) verpachtet und es muß für die Grundstücksnutzung ein Entgelt, der “Erbbauzins” gezahlt werden.

Kurzfristig betrachtet hat diese Gestaltung Vorteile, da beim Kauf keine Grundstückskosten anfallen und da bei Anlageimmobilien der volle Kaufpreis abgeschrieben werden kann, ohne ein Gründstück berücksichtigen zu müssen.

Zum Eigennutz bzw. auch zu Spekulationszwecken kann daher ein Erbbaugrundstück interessant sein.

Langfristig jedoch wird hier der Investor weniger stark von Wertzuwächsen profitieren, da der Zeitpunkt der Rückgabe an den Eigentümer näherrückt. 

Wer also den langfristigen Wertzuwachs anstrebt, ist mit einer “konventionellen” Immobilie auf einem eigenen Grundstück sicherlich besser beraten.