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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Dieses Gesetz soll die Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern verringern und den Klimaschutz fördern.

Bei Wohnimmobilien ist hierbei ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.

In Baden-Württemberg gilt z. B. ein Anteil von 20% für Neubauten und 10% für bestehende Objekte.


Dies kann über folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Errichtung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, geo- oder solarthermischen Anlagen.
  • Umstellung der Heizanlagen auf Biomasse (Biogas, Bioöl, Pellets).

Ersatzweise können die Auflagen erfüllt werden durch z. B.:

  • Unterschreitung der Anforderungen der EnEV
  • Einsatz einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK)
  • Anschluß an das Nah- oder Fernwärmenetz