Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Dieses Gesetz soll die Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern verringern und den Klimaschutz fördern.
Bei Wohnimmobilien ist hierbei ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.
In Baden-Württemberg gilt z. B. ein Anteil von 20% für Neubauten und 10% für bestehende Objekte.
Dies kann über folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Errichtung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, geo- oder solarthermischen Anlagen.
- Umstellung der Heizanlagen auf Biomasse (Biogas, Bioöl, Pellets).
Ersatzweise können die Auflagen erfüllt werden durch z. B.:
- Unterschreitung der Anforderungen der EnEV
- Einsatz einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK)
- Anschluß an das Nah- oder Fernwärmenetz