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Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum bei einer Wohnanlage zählen z. B. das Grundstück, Aufzüge, die zentrale Heizungsanlage und auch die Instandhaltungsrücklage.

Fallen dort Kosten z. B. durch Instandhaltung oder Modernisierung an, so werden diese auf alle Eigentümer im Verhältnis zu den jeweiligen Eigentumsanteilen aufgeteilt.

Reichen die Mittel in der angesammelten Instandhaltungsrücklage nicht aus, so muß eine sogenannte Sonderumlage erhoben werden.

Häufige und hohe Instandhaltungskosten (z. B. bei schlechter Bausubstanz oder kostenintensiven Ausstattungsmerkmalen wie Aufzügen) senken die Rendite. Schon beim Kauf sollte auf soche Dinge geachtet werden.

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