Grenzbauten
Gebäude, die nahe der Grundstücksgrenze errichtet werden sind häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen.
Die Gesetzesgrundlage in Bayern ist hierbei die Bayerische Bauordnung. Der Artikel 6, Absatz 9 regelt z. B. die zulässigen Abmessungen der Grenzbauten: