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Grenzbauten

Gebäude, die nahe der Grundstücksgrenze errichtet werden sind häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen.

Die Gesetzesgrundlage in Bayern ist hierbei die Bayerische Bauordnung. Der Artikel 6, Absatz 9 regelt z. B. die zulässigen Abmessungen der Grenzbauten: