Mietvertrag Kaution
Beim Abschluß eines Mietvertrags ist die Vereinbarung einer Kaution von maximal drei Monatskaltmieten zulässig.
Vermieter sollten dieses Recht nutzen, da die Kaution im Falle von Mängeln oder Mietschulden entsprechend einbehalten werden kann.
Ist beim Auszug des Mieters alles in Ordnung, muß die Kaution zuzüglich einer Verzinsung (mindestens der geltende Sparbuch-Zinssatz) zurückgezahlt werden.
Bestehen Zweifel, hinsichtlich der Kautions-Rückzahlung, können bis zu sechs Monaten Prüfungszeit in Anspruch genommen werden.