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Mietvertrag (Wohnungen)

Ein guter Mietvertrag mit rechtssicheren Vereinbarungen und allen notwendigen Details hilft Probleme bei Vermietungen zu vermeiden. Folgende Paragraphen können darin u. a. enthalten sein:

  1. Mietsache
  2. Miete
  3. Kaution
  4. Schönheitsreparaturen
  5. Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses
  6. Personenanzahl
  7. Kehrwoche
  8. Ordnungsgemäßes Lüften
  9. Weitere Bestandteile
  10. Zusätzliche Vereinbarungen

Nachfolgend wird der Inhalt dieser Punkte und die wichtigen und kritischen Stellen (!) beschrieben.

1. Mietsache

Hier wird die Wohnung, der Mietzweck, Anzahl und Art der ausgehändigten Schlüssel und die Nutzung des Gemeinschaftseigentums dokumentiert.

!

2. Miete

Dieser Paragraph enthält den Mietzins für Wohnung und ggf. Garage oder Stellplatz und die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung.

!: Möglichkeit der Anpassung von Mietzins und Kapital- und Bewirtschaftungskosten dokumentieren
!: Aufschlüsselung der Betriebskosten

3. Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, falls die Wohnung vom Mieter beschädigt wird oder Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden.

!: Hier sollte der gesetzliche Rahmen in Anspruch genommen werden, wodurch eine maximale Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zulässig ist.

4. Schönheitsreparaturen

Der Begriff Schönheitsreparaturen ist in § 28 Absatz 4 Satz 5 II. BV (Zweite Berechnungsverordnung) definiert.

Darunter fallen das Tapezieren, Anstreichen, oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen.

Formulierungsbeispiel:

Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen nach folgenden Zeiträumen notwendig sein:

  • in Küchen, Bädern oder Duschen: Nach drei Jahren
  • in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: Nach 5 Jahren
  • in allen sonstigen Nebenräumen: Nach 7 Jahren

!: Bei der Formulierung ist darauf zu achten, daß beim Mieter nicht der Eindruck von festen Fristen entsteht, wie z. B. bei folgender Formulierung:

“Der Mieter hat alle drei Jahre Küchen, Bäder und Duschen zu streichen”

5. Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses

Hier wird das genaue Datum des Mietbeginns, meistens mit dem Zusatz “auf unbestimmte Zeit” eingetragen. Ferner kann auf die Kündigungsfristen hingewiesen werden.

6. Personenanzahl

Es ist wichtig, die genaue Anzahl der Personen mit Namen festzuhalten.