Miteigentumsanteile
Der Miteigentumsanteil bestimmt, in welcher Höhe der Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage an eventuellen Kosten (wie z. B. bei einer Sonderumlage) beteiligt werden kann.
Meistens wird hierzu das Verhältnis der Wohnfläche des fraglichen Eigentümers zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes angesetzt.
Eigentümerversammlungen sind nur dann beschlußfähig, wenn über 50 % der Miteigentumsanteile vertreten sind.