Sondereigentum
Die Eigentumsverhältnisse in einer Eigentumswohnanlage teilen sich auf in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.
In der Teilungserklärung ist genau definiert, welche Bestandteile zum Sondereigentum gehören. Üblicherweise gehört dazu die Wohnung selbst (Bodenbeläge, Tapeten, Einbaumöbel, nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung und Sanitärinstallationen) – ferner die der Wohnung zugeordneten Kellerräume oder Dachböden.