Sonderumlage
Wenn die Höhe der Instandhaltungsrücklage bei einer Wohnanlage nicht ausreicht, um eine notwendige Instandhaltungsmaßnahme durchzuführen, so wird von der Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage erhoben.
Diese wird von den einzelnen Eigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile finanziert.