Teilungserklärung
Mehrfamilienhäuser können aufgeteilt oder nicht aufgeteilt sein. Bei aufgeteilten Objekten kann der Eigentümer auch einzelne Wohnungen veräußern.
Die Aufteilung wird in einer Teilungserklärung dokumentiert. Teilungserklärungen können sich in Form und Inhalt stark unterscheiden – folgende Bestimmungen können dort enthalten sein:
- Bestimmung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Sondernutzungsrechte
- Veräußerungsbeschränkungen
- Nutzungsbeschränkungen
- Bauliche Veränderungen
- Durchbruch durch das Gemeinschaftseigentum
- Tierhaltung
- Kostenverteilungsschlüssel (ohne die Heizkostenverteilung)
- Heizkosten
- Instandhaltungsrücklage
- Die Eigentümerversammlung
- Verwalter
- Verkäufer- bzw. Erwerberhaftung bei Hausgeldrückständen
- Hausgeldzahlungen