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Abgeltungsteuer

Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen muß seit dem 01.01.2009 Abgeltungsteuer bezahlt werden.

Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Bei Immobilien gelten andere Besteuerungsgrundlagen. Wertzuwächse sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei.