Abschreibung
Die Abschreibung ist ein Vorteil z. B. bei Immobilien, die zur Kapitalanlage erworben werden.
Bei Bestandsimmobilien, die nach 1924 erbaut wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2% (vom reinen Gebäudewert ohne Grundstück).
Höhere Abschreibungen gibt es z. B. bei Gewerbe- bzw. Denkmalimmobilien.