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Abschreibung

Die Abschreibung ist ein Vorteil z. B. bei Immobilien, die zur Kapitalanlage erworben werden.

Bei Bestandsimmobilien, die nach 1924 erbaut wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2% (vom reinen Gebäudewert ohne Grundstück).

Höhere Abschreibungen gibt es z. B. bei Gewerbe- bzw. Denkmalimmobilien.