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Denkmalabschreibung

Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie können die Erwerber über einen Zeitraum von 12 Jahren (8 x 9%/ 4 x 7%) den Sanierungsaufwand komplett abschreiben.

Voraussetzung hierfür ist, daß das Objekt als Baudenkmal eingestuft wird und daß es im unsanierten Zustand erworben wird!