Denkmalabschreibung
Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie können die Erwerber über einen Zeitraum von 12 Jahren (8 x 9%/ 4 x 7%) den Sanierungsaufwand komplett abschreiben.
Voraussetzung hierfür ist, daß das Objekt als Baudenkmal eingestuft wird und daß es im unsanierten Zustand erworben wird!