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Erbschaftsteuer

Soll Immobilienvermögen vererbt werden, so wird vom Finanzamt der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer herangezogen. Bei vermieteten Immobilien wird ein Abschlag von 10% gewährt.

Auf diese Weise kann bei der Vererbung, je nach Größe des Grundbesitzes eine erhebliche Steuerlast entstehen.

Häufig wird Immobilienbesitz daher schrittweise auf die (späteren) Erben, durch Schenkungen übertragen.

Auf diese Weise können die gesetzlichen Freibeträge im Abstand von zehn Jahren ggf. mehrfach genutzt werden.