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Spekulationsteuer

Wenn Immobilien nach weniger als zehn Jahren Haltedauer verkauft werden, fällt gemäß §23 Einkommensteuergesetz die Spekulationsteuer an.

Wer jedoch mindestens die zehn Jahre abwartet, kann die entstehenden Wertzuwächse steuerfrei vereinnahmen.

Vor dem Hintergrund massiver Inflationsgefahren (mit der Aussicht auf stark steigende Mieten und Immobilienpreise) ist dies eine ausgezeichnete Perspektive.