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Zwangsversteigerung

Bezahlt ein Darlehensnehmer die Raten bei einer Immobilienfinanzierung nicht mehr, so kann die Bank beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung beantragen.

Auch bei Erben- oder Eigentümergemeinschaften, die sich über einen Verkauf nicht einigen können, kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden.

Ablauf:
Die örtlichen Amtsgerichte lassen den Immobilienwert durch einen Gutachter ermitteln und setzen dann den Zwangsversteigerungstermin fest.

Je nach Attraktivität liegen die Versteigerungserlöse oft 30 – 50% unter dem tatsächlichen Wert der Objekte.