Zwangsversteigerung
Bezahlt ein Darlehensnehmer die Raten bei einer Immobilienfinanzierung nicht mehr, so kann die Bank beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung beantragen.
Auch bei Erben- oder Eigentümergemeinschaften, die sich über einen Verkauf nicht einigen können, kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden.
Ablauf:
Die örtlichen Amtsgerichte lassen den Immobilienwert durch einen Gutachter ermitteln und setzen dann den Zwangsversteigerungstermin fest.
Je nach Attraktivität liegen die Versteigerungserlöse oft 30 – 50% unter dem tatsächlichen Wert der Objekte.