Denkmalabschreibung
13. Oktober 2009
Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie können die Erwerber über einen Zeitraum von 12 Jahren (8 x 9%/ 4 x 7%) den Sanierungsaufwand komplett abschreiben.
Voraussetzung hierfür ist, daß das Objekt als Baudenkmal eingestuft wird und daß es im unsanierten Zustand erworben wird!
Abschreibung
13. Oktober 2009
Die Abschreibung ist ein Vorteil z. B. bei Immobilien, die zur Kapitalanlage erworben werden.
Bei Bestandsimmobilien, die nach 1924 erbaut wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2% (vom reinen Gebäudewert ohne Grundstück).
Höhere Abschreibungen gibt es z. B. bei Gewerbe- bzw. Denkmalimmobilien.