Denkmalabschreibung
13. Oktober 2009
Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie können die Erwerber über einen Zeitraum von 12 Jahren (8 x 9%/ 4 x 7%) den Sanierungsaufwand komplett abschreiben.
Voraussetzung hierfür ist, daß das Objekt als Baudenkmal eingestuft wird und daß es im unsanierten Zustand erworben wird!
Baudenkmal
13. Oktober 2009
Immobilien, die vom Amt für Denkmalschutz als Baudenkmäler eingestuft und damit steuerlich gefördert werden, weisen i. d. R. folgende Eigenschaften auf:
- sie müssen ein entsprechendes Alter haben und
- von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein.
Ferner muß die Erhaltung des Denkmals im Interesse der Allgemeinheit liegen.
Vorteilhaft für die Anerkennung als Baudenkmal ist auch, die Lage in einem sogenannten Sanierungsgebiet.